AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Illustrator und dem
Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen, Vertrags- und
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die
mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den
Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die
Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines
Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten
Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.
3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung
geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen
Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber
einräumen.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe
und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder
gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und
gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht.
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch
die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten
sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und
nicht in der Vergütung enthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in
seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle
Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende
Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die
zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen
Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz
oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass
es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein
Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem
Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom
Illustrator anerkannt sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte
eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und
Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem
Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke
(Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators.
Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In
jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Illustrator und ihm.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von
100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu
erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber.
Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige
weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und
Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag
vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungsoder
sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und
räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung
mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur
aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer
dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung
entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Illustrators.
Über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder
Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des
Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst
mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den
Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als
Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators
mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien
noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder
bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten
Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber ist ferner nicht befugt, die vom Illustrator erbrachten Leistungen im Kontext von KI-Systemen ("Künstliche Intelligenz" wie bspw. ChatGPT o. Ä.) einzusetzen; sei es für das Trainieren oder Einpflegen von Datensätzen, der Kopie eines ästhetischen Stiles oder jegliche andere Zwecke.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht
verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes,
aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die
Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist der Illustrator
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen.
Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder
sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum Zwecke der
Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je
Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben
eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder
neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B.
Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand
gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen
festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des
I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige
Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten
sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind –
neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom
Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind
Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der
Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in
einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator
die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter
verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung
seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber
erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und
Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber durch
das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine
angemessene Entschädigung verlangen. Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber
gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu
erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom
Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige
Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und
ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten
Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur
Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind
erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen
der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene
Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich
der Illustrator beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert
sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der
Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung
entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des
Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies
auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein
solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den
Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder
Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator
Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein
Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers,so begründet dies allein keinen Mangel seiner
Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem
Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor
einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat.
Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar. Soweit ein vom
Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf
einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu
verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für
diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus
welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den
Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators. Soweit der
Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, ServiceProvider) lediglich an den
Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine
Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig handelt. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen
Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des Illustrators die
Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder
Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat
dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten
einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der
Illustrator wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen
hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung
für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben
oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche
Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von
ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die
Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf
einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum
Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren
die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das
Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung
von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt,
was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.